In Sachsen-Anhalt wurde am 12. September 2010 ein 3 Jahre altes Kind von einem Rottweiler getötet. Die Polizei erschoss den Hund, der niemanden an das Kind heranlassen wollte. Die genauen Umstände sind nicht geklärt.
Fakt ist, dass der Rottweiler und ein weiterer Boxer zur Pflege bei der 76-jährigen Ur-Großmutter des 3-jährigen waren. Das Grundstück mit einem kleinen Haus soll sich in einem verwahrlosten Zustand befunden haben. Nachbarn hätten sich offiziell über den Rottweiler beschwert, der oft zähnefletschend auf dem Hof gestanden habe. Zeugen berichten, dass sich niemand um die Hunde gekümmert hätte, die oft den ganzen Tag ohne Aufsicht im Hof gewesen wären und fast nie Auslauf bekommen hätten.
Landesinnenminister Hövelmann ist bestürzt und erschüttert und ruft natürlich nach einer Verschärfung der Gesetze. Zitat : “Wir können uns mit der Gefahr durch aggressive Hunde nicht abfinden“. Und das, obwohl das Landeshundegesetz Sachsen-Anhalt bereits verschärfte Maßnahmen für bestimmte Hunderassen und auffällig gewordene Hunde vorsieht. Es ist zu befürchten, dass die Liste der angeblich gefährlichen Hunderassen nun in Sachsen-Anhalt drastisch erweitert und künftig auch der Rottweiler darauf zu finden sein wird. Es wird wieder einmal übersehen, dass es längst wissenschaftlich bewiesen ist, dass Hunderassen nicht per se als gefährlich eingestuft werden können. Vielmehr geht es immer und ausschließlich um das Individuum. Darüber hinaus natürlich auch immer um seine Lebensumstände und die Kompetenz des Halters.
Erstaunlich ist, mit welcher Gier sich die Medien auf jene Tötungsfälle stürzen, bei denen Hunde und Kinder im Spiel sind. Erst recht, wenn angeblich gefährliche Hunderassen im Spiel sind. Mit ebensolcher Vehemenz propagieren Politiker dann die Verschärfung der Gesetzte um dem Volke nach dem Munde zu reden. Erstaunlich ist dies alles insofern, da in Deutschland statistisch etwa jährlich 10 Menschen durch Bienenstiche ums Leben kommen, ca. 4500 durch Autounfälle und weitere rund 4500 durch Gewaltdelikte. Zwischen 1968 und 2000 wurden 52 Fälle bekannt, bei denen ein Mensch von einem Hund getötet wurde. Dies entspricht statistisch in etwa der Wahrscheinlichkeit vom Blitz getroffen zu werden.
Ziel der Politik darf also nicht die Diskriminierung bestimmter Hunderassen sein, die im übrigen nicht einen einzigen Todesfall verhindert. Entscheidend ist, die Kompetenz des Halters und der Züchter einzufordern und zu prüfen. Wie dies zu erreichen und umzusetzen ist, darüber sollten sich Politiker Gedanken machen.
Fakt ist, dass der Rottweiler und ein weiterer Boxer zur Pflege bei der 76-jährigen Ur-Großmutter des 3-jährigen waren. Das Grundstück mit einem kleinen Haus soll sich in einem verwahrlosten Zustand befunden haben. Nachbarn hätten sich offiziell über den Rottweiler beschwert, der oft zähnefletschend auf dem Hof gestanden habe. Zeugen berichten, dass sich niemand um die Hunde gekümmert hätte, die oft den ganzen Tag ohne Aufsicht im Hof gewesen wären und fast nie Auslauf bekommen hätten.
Landesinnenminister Hövelmann ist bestürzt und erschüttert und ruft natürlich nach einer Verschärfung der Gesetze. Zitat : “Wir können uns mit der Gefahr durch aggressive Hunde nicht abfinden“. Und das, obwohl das Landeshundegesetz Sachsen-Anhalt bereits verschärfte Maßnahmen für bestimmte Hunderassen und auffällig gewordene Hunde vorsieht. Es ist zu befürchten, dass die Liste der angeblich gefährlichen Hunderassen nun in Sachsen-Anhalt drastisch erweitert und künftig auch der Rottweiler darauf zu finden sein wird. Es wird wieder einmal übersehen, dass es längst wissenschaftlich bewiesen ist, dass Hunderassen nicht per se als gefährlich eingestuft werden können. Vielmehr geht es immer und ausschließlich um das Individuum. Darüber hinaus natürlich auch immer um seine Lebensumstände und die Kompetenz des Halters.
Erstaunlich ist, mit welcher Gier sich die Medien auf jene Tötungsfälle stürzen, bei denen Hunde und Kinder im Spiel sind. Erst recht, wenn angeblich gefährliche Hunderassen im Spiel sind. Mit ebensolcher Vehemenz propagieren Politiker dann die Verschärfung der Gesetzte um dem Volke nach dem Munde zu reden. Erstaunlich ist dies alles insofern, da in Deutschland statistisch etwa jährlich 10 Menschen durch Bienenstiche ums Leben kommen, ca. 4500 durch Autounfälle und weitere rund 4500 durch Gewaltdelikte. Zwischen 1968 und 2000 wurden 52 Fälle bekannt, bei denen ein Mensch von einem Hund getötet wurde. Dies entspricht statistisch in etwa der Wahrscheinlichkeit vom Blitz getroffen zu werden.
Ziel der Politik darf also nicht die Diskriminierung bestimmter Hunderassen sein, die im übrigen nicht einen einzigen Todesfall verhindert. Entscheidend ist, die Kompetenz des Halters und der Züchter einzufordern und zu prüfen. Wie dies zu erreichen und umzusetzen ist, darüber sollten sich Politiker Gedanken machen.